Ab dem 2. April 2025 benötigen deutsche Urlauber und Geschäftsreisende, die nach Großbritannien reisen möchten, eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung – ähnlich wie bereits bei Reisen in die USA oder Kanada. Die sogenannte Electronic Travel Authorisation (ETA) ist für die Einreise per Flugzeug, Fähre oder durch den Eurotunnel erforderlich. Das Antragsportal für die ETA wurde am 5. März 2025 freigeschaltet.
Kosten und Gültigkeit der ETA
Derzeit beträgt die Gebühr für die ETA zehn britische Pfund (ca. zwölf Euro, Stand: 5. März 2025). Die britische Regierung plant jedoch eine Erhöhung auf 16 Pfund (rund 19 Euro), ein konkretes Datum für die Preisanpassung steht noch nicht fest.
Nach der Ausstellung bleibt die ETA für zwei Jahre gültig und erlaubt während dieses Zeitraums mehrfaches Einreisen nach Großbritannien. Sie ist für alle Reisenden verpflichtend – einschließlich Kleinkinder.
So beantragen Sie die britische ETA
Die britische Regierung empfiehlt, die ETA über die Smartphone-App „UK ETA“ zu beantragen. Alternativ ist der Antrag auch über das Online-Portal der britischen Regierung möglich: Antrag ETA
Antragsteller müssen dabei einige Fragen beantworten und sowohl ein Passfoto als auch ein Bild ihres Reisepasses hochladen. Die Bearbeitung kann bis zu 72 Stunden dauern, daher wird eine frühzeitige Antragstellung empfohlen. Die Genehmigung wird anschließend per E-Mail zugestellt.
Sonderregelung für Transitreisende
Passagiere, die an einem britischen Flughafen lediglich umsteigen und den Transitbereich nicht verlassen, sind von der ETA-Pflicht ausgenommen. Ein Beispiel wäre ein Reisender, der von München über London in die Karibik fliegt, ohne den Transitbereich zu verlassen – in diesem Fall ist keine Einreisegenehmigung erforderlich.
Da sich die Einreisebestimmungen ändern, sollten sich Reisende frühzeitig über die neuen Vorgaben informieren, um Verzögerungen oder Komplikationen zu vermeiden. Die Einführung der ETA macht eine sorgfältige Reiseplanung wichtiger denn je.
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