Kommentare 0

Südafrika: Neue Regeln für die Einreise von Minderjährigen

Aktualisierung 5. Mai 2015: Ab dem 1. Juni 2015 gilt folgende Regelung:

  • Minderjährige in Begleitung ihrer Eltern müssen bei Ein- und Ausreise eine internationale Geburtsurkunde vorweisen (stellt das Einwohnermeldeamt/ Bürgeramt aus).
  • Wenn nur ein Elternteil/Erziehungsberechtigter mit Minderjährigen reist, muss zusätzlich vom nicht mitreisenden Elternteil/Erziehungsberechtigtem eine beglaubigte Reisevollmacht in Englisch für die Reise vorliegen (die Beglaubigung kann ebenfalls über das Einwohnermeldeamt/ Bürgeramt erfolgen, beide Elternteile müssen die Vollmacht am Amt unterschreiben) sowie Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils, um Schwierigkeiten bei der Aus- bzw. Einreise zu vermeiden.
  • Sollte ein Elternteil/Erziehungsberechtigter verstorben sein, ist dessen Sterbeurkunde (englische Übersetzung) vorzulegen. Weitere Informationen sind über die Botschaft der Republik Südafrika erhältlich.
  • Passagiere, die sich in Johannesburg im Transit befinden, sind von dieser Regelung ausgenommen, es sei denn, dass diese für den Transit in Südafrika ein Transit-Visum benötigen.(Text: Iwanowski’s Reisen, Stand Mai 2015, ohne Gewähr)

Südafrika, Einreise mit Kindern, 2015 (1)

 

 

Südafrika, Einreise mit Kindern, 2015 (2)

 

 

© Offizielle Broschüre des südafrikanischen Ministerium „home affairs“, Stand 2015

Weitere Infos unter

  • – auf flysaa.com
  • – auf der Website des Auswärtigen Amtes ()
  • – bei der Botschaft der Republik Südafrika in Berlin: Tel. 030-22073-0

Aktualisierung 16.9.2014: Das Gültigkeitsdatum für die u.g. Regelung wurde vom 1.10.2014 auf den 01.06.2015 verschoben.

Südafrika hat am 26.05.2014 neue Regelungen für die Einreise von Minderjährigen erlassen. Personen unter 18 Jahren müssen neuerdings bei Ein- und Ausreise eine vollständige Geburtsurkunde vorweisen, aus welcher beide Eltern hervorgehen.

Am 10. Juni 2014 teilte das südafrikanische Innenministerium ergänzend mit, dass die Vorlage einer Geburtsurkunde erst ab dem 1. Oktober 2014 zwingend vorgeschrieben ist.

  • Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile (= „Alleinerziehende“), muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde).
  • Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind (= Großeltern, Tanten, Onkel…“), müssen eine Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
  • Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reisen soll.

Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Fragen in diesem Zusammenhang kann nur das Department of Home Affairs (www.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.

(Irrtümer vorbehalten, Haftung ausgeschlossen). 

Nachtrag (27.6.2014): Das Fachmagazin touristik aktuell schreibt, dass „man sich bei der örtlichen Behörde einen international Geburtsurkunde ausstellen lassen kann bzw. die nötige Einverständniserklärung (Affidavit) des fehlenden Elternteils für das reisende Kind auch von einem Notar beglaubigt werden. … Die Einverständniserklärung muss auf Englisch verfasst sein, eine Mustervorlage dafür gibt es nicht.“ Hier geht es zum Artikel auf touristik aktuell 
bzw. zur grundsätzlichen Erklärung.

Schreiben Sie eine Antwort


Time limit is exhausted. Please reload CAPTCHA.